Aber Achtung Datenschutz...
7. August 2026 · 3 Min. Lesezeit · Von Raffaele De Giovanni
Mit Unterstützung von ChatGPT GPT-5.6 Sol erstellt und redaktionell geprüft.

Ich höre bei Gesprächen über KI immer wieder ziemlich früh den Satz: «Das können wir aus Datenschutzgründen sowieso nicht nutzen.» Und oft ist damit die Diskussion beendet. Datenschutz ist ein Thema, ja natürlich… und jetzt?
Datenschutz ist nicht unwichtig. Im Gegenteil. Mir wird er hier einfach zu schnell zu einer kategorischen Ablehnung. Vielleicht auch, weil man sich dann noch nicht weiter mit KI beschäftigen muss. Das Thema ist neu, die grossen Anbieter sitzen in den USA, irgendwo hat man etwas über Trainingsdaten gelesen, also warten wir lieber noch ab.
Dabei ist die Lage weniger dramatisch, als sie oft klingt. Bei den persönlichen Angeboten von ChatGPT und Claude kann man einstellen, ob neue Gespräche zur Verbesserung der Modelle verwendet werden dürfen. Und nebenbei nur weil sie verwendet werden dürfen werden sie es nicht unbedingt. Bei den Firmenangeboten ist das standardmässig ausgeschlossen. Die Chats werden trotzdem gespeichert, bis man sie löscht, und verschwinden danach in der Regel innerhalb von 30 Tagen aus den Systemen.
Die verbreitete Vorstellung, jede Eingabe lande automatisch im Training des nächsten Modells, stimmt also nicht. Gerade bei den Firmenangeboten ist das nicht der Normalfall. Ausnahmen gibt es, etwa wenn man ausdrücklich Feedback sendet, einer Nutzung zustimmt oder Inhalte aus Sicherheitsgründen geprüft werden. Speicherung und Training sind aber zwei verschiedene Dinge, die in der Diskussion oft durcheinandergeraten.
Beim Speicherort gibt es einen Unterschied. OpenAI bietet bestimmten Enterprise-Kunden eine Speicherung in Europa an. Anthropic speichert die Daten seiner Firmenangebote derzeit in den USA. Beide haben entsprechende Verträge für Geschäftskunden. Damit ist das Thema nicht erledigt, aber immerhin prüfbar.
Für uns ist das Schweizer Datenschutzgesetz massgebend. Es verbietet solche Dienste nicht. Der EDÖB sagt schlicht, dass das DSG auch für KI gilt. Als Unternehmen müssen wir also wissen, welche Daten wir bearbeiten lassen, den Anbieter und den Vertrag prüfen und berücksichtigen, wenn Daten im Ausland landen.
Ähnliche Fragen stellen sich auch bei einem CRM, einer Buchhaltungssoftware oder anderen Diensten in der Cloud. Trotzdem verzichten wir nicht grundsätzlich darauf. Wir schauen uns an, wie der Anbieter mit den Daten umgeht, treffen eine Entscheidung und nutzen das Werkzeug, weil es uns einen Mehrwert bringt. Bei KI sollte es eigentlich nicht viel anders sein.
Natürlich kann man ein Modell auch lokal betreiben. Dann hat man die volle Kontrolle über die Daten. Man braucht dafür aber die passende Infrastruktur, muss das System bewirtschaften und aktualisieren und arbeitet je nach Aufgabe mit einem weniger leistungsfähigen Modell. Das alles kostet Zeit. Gerade für ein kleineres Unternehmen stellt sich deshalb schon die Frage, ob am Ende wirklich etwas gewonnen ist.
Datenschutz löst sich natürlich nicht dadurch, dass man heute ein Abo abschliesst und einfach loslegt. Man muss sich kurz anschauen, welches Angebot passt, welche Daten man damit bearbeiten will und was man dafür einstellen oder regeln muss. Aber dafür gibt es Lösungen. Für mich ist Datenschutz deshalb kein Grund, KI nicht zu nutzen, und schon gar kein Grund, sich nicht mit ihr auseinanderzusetzen.
Die Angaben zu den Angeboten wurden am 7. August 2026 anhand der Informationen von OpenAI, Anthropic und des EDÖB zu KI und Datenschutz geprüft.